Rat der Stadt Cuxhaven beschließt Sozialfonds

Der Sozialfonds der Stadt Cuxhaven fördert gemeinnützige Vereine, Verbände und
andere Organisationen, die im sozialen Bereich im Stadtgebiet tätig sind. Zweck
dieser Richtlinie ist es, die gesellschaftliche Teilhabe der Einwohnerinnen und
Einwohner der Stadt Cuxhaven nachhaltig zu unterstützen und zu verbessern. Um
die städtischen Förderungen künftig klarer und nachvollziehbarer zu gestalten,
hat die Verwaltung eine neue Sozialfondsrichtlinie entwickelt. Diese wurde vom
Rat der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 beschlossen.
Mit der neuen Sozialfondsrichtlinie steht nun ein transparentes und einheitliches
Verfahren für Antragstellung und Abrechnung zur Verfügung. Dadurch kann die
Förderung dieses wichtigen Bereichs in der Stadt noch zielgerichteter und
wirkungsvoller gestaltet werden.
Wichtige Hinweise für Antragstellende
Für das Förderjahr 2027 gilt der Antragszeitraum vom 1. Januar bis 30.
September 2026. Für das Jahr 2026 gilt abweichend eine Antragsfrist bis zum 30.
April 2026. Die abweichende Antragsfrist gilt auch für noch nicht geförderte
Projekte aus dem Jahr 2025. Ausschlaggebend ist der fristgerechte Eingang des
vollständigen Antrags bei der Stadt Cuxhaven.
Das Gesamtvolumen der Fördermittel ist auf die im jeweiligen Haushaltsjahr zur
Verfügung gestellten Mittel und zwar in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr
begrenzt.
Die maximale Fördersumme im Falle einer institutionellen Förderung beträgt
10.000 Euro pro Kalenderjahr.
Im Falle einer Projektförderung beträgt die maximale Förderhöhe
grundsätzlich 20.000 Euro je Antragsteller, pro Kalenderjahr und für beliebig
viele Projekte – wobei der Höchstbetrag je Einzelprojekt 10.000 Euro pro
Kalenderjahr beträgt. Projekte sind auf maximal drei Jahre befristet.
Der Sozialfonds fördert Institutionen, Projekte und Maßnahmen, die "einen
positiven Beitrag zur sozialen Entwicklung sowie zur Stärkung des Gemeinwohls
leisten", heißt es in der Richtlinie.
Gefördert werden insbesondere

Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Gruppen, die auf eine
Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in prekären sozialen Lagen
abzielen.
Projekte und Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements, die das
freiwillige Engagement stärken und dessen nachhaltige Strukturen sichern.
Projekte und Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe, die bestehende
Barrieren abbauen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Einwohnerinnen und
Einwohner am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und sozialen
Netzwerken, die den Aufbau und die Weiterentwicklung von Selbsthilfegruppen sowie
sozialen Netzwerken fördern und damit gegenseitige Unterstützung und
Gemeinschaftszusammenhalt stärken.
Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung der Präventiv- und
Interventionsarbeit, die präventive Ansätze gegen soziale Problemlagen (z.B.
Gewalt, Sucht, Obdachlosigkeit) entwickeln oder unmittelbare
Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene bereitstellen.
 

Die Richtlinie sowie der Verfahrensablauf werden am Montag, 16. März, ab 17 Uhr
im Haus der Jugend, Abendrothstraße 25, 27472 Cuxhaven, vorgestellt. Um
vorherige Anmeldung unter sozialfonds@cuxhaven.de wird gebeten.
Die Antragsformulare stehen ab sofort im Digitalen Rathaus der Stadt Cuxhaven
unter www.cuxhaven.de/sozialfonds zur Verfügung.
Für die Beantragung von Leistungen, den Mittelabruf sowie den
Verwendungsnachweis im Rahmen der Sozialfondsrichtlinie wird das "Mein
Unternehmenskonto" benötigt.
Nach der Vorstellung des Sozialfonds unterstützen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt Cuxhaven gerne bei den ersten Schritten. Dafür ist die
Steuernummer des Vereins oder der Organisation wichtig. Außerdem ist
sicherzustellen, dass vor Ort ein Zugriff auf das E-Mail-Konto des Antragstellers
möglich ist.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*